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Mobile Physiotherapie Cremona Giancarlo Cremona

Preise & Erstattungmöglichkeiten

Transparenz ist die Basis für Vertrauen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Kosten meiner mobilen Physiotherapie sowie zu den Möglichkeiten der Abrechnung und Erstattung durch Ihre Versicherung.

Professionelle Betreuung bei Ihnen zuhause

Wirtschaftliche Aufklärung

  • Pünktlichkeit: Bei einem verspäteten Eintreffen der Patientin / des Patienten (bzw. verspätetem Einlass am Behandlungsort) ist eine Verlängerung der  Behandlungszeit aus Rücksicht auf nachfolgende Termine nicht möglich. Die versäumte Zeit verfällt ersatzlos; der Vergütungsanspruch für die gesamte Einheit bleibt bestehen.

  • Absagen durch den/die Therapeut*in: Kann ein vereinbarter Termin von unserer Seite aus unvorhersehbaren Gründen nicht wahrgenommen werden, wird  unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ersatzansprüche (z. B. Schadensersatz) sind ausgeschlossen.

  • Das Bestellsystem: Unsere mobile Praxis wird nach einem reinen Bestellsystem geführt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Absagen müssen daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Sonn- und Feiertage mitgerechnet) telefonisch, per SMS, Whatsapp oder per E-Mail erfolgen.

  • Rechtzeitige Absage: Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ist es uns in der Regel nicht möglich, den Termin und die eingeplante  Fahrtroute anderweitig an Patient*innen zu vergeben. Soweit der Termin kurzfristig doch noch anderweitig besetzt werden kann, entfällt das Ausfallhonorar.

  • Höhe des Ausfallhonorars: Unterbleibt die rechtzeitige Absage oder erscheint die Patientin / der Patient nicht zum vereinbarten Termin vor Ort, verpflichten sie sich  zur Zahlung eines Ausfallhonorars. Da es sich um eine reine Privatpraxis handelt, bemisst sich die Höhe des Ausfallhonorars nach dem vollen Satz der vereinbarten  privaten Vergütung (gemäß Honorarvereinbarung) für die ausgefallene Behandlungseinheit. Bereits entstandene oder nicht mehr abwendbare  Fahrtkosten/Wegegelder können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

  • Erstattung: Das Ausfallhonorar wird der Patientin / dem Patienten direkt und privat in Rechnung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass Ausfallhonorare von privaten  Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen in der Regel nicht erstattet werden.

  • Zahlung und Zahlungserinnerungen: Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen. Erfolgt  innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, wird automatisch eine Zahlungserinnerung an die von der Patientin / dem Patienten angegebene Kontaktmöglichkeit     (E-Mail, Post, SMS oder WhatsApp) versendet. Die Zahlungserinnerung kann auch ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme erfolgen.

  • Mahngebühr: Erfolgt auch nach der Zahlungserinnerung innerhalb von 14 Tagen keine vollständige Zahlung, kann für die weitere Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Geltendmachung weiterer gesetzlich zulässiger Verzugsfolgen bleibt hiervon unberührt.

  • Vorauszahlung bei wiederholtem Zahlungsverzug: Nach zwei Zahlungserinnerungen aufgrund nicht fristgerechter Zahlungen behalten wir uns vor, künftige  Behandlungstermine nur noch gegen vollständige Vorauszahlung vor Beginn der jeweiligen Behandlung durchzuführen. Die Zahlung muss in diesem Fall spätestens  vor Behandlungsbeginn eingegangen sein. Erfolgt keine rechtzeitige Vorauszahlung, kann der vereinbarte Behandlungstermin als nicht wahrgenommen gelten; die  Regelungen zum Ausfallhonorar bleiben hiervon unberührt.

Häufige Fragen  

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Ja, eine ärztliche Verordnung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und sorgt für die nötige Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt. Zudem dient sie als rechtliche Absicherung sowie als verpflichtende Grundlage für eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Versicherung.   

Kosten

Die Kosten richten sich nach den Anwendungen, die auf Ihrer ärztlichen Verordnung aufgeführt sind. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie ein individuelles Angebot, das die voraussichtlichen Behandlungskosten transparent darstellt.

Wie funktioniert der Abrechnungsprozess?

Auf Basis der ausgestellten ärztlichen Verordnung erstelle ich eine individuelle Honorarvereinbarung, die Sie bei Ihrer Versicherung vorlegen können, um prüfen zu lassen, ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden. Nach Ihrer Bestätigung stelle ich eine Rechnung aus, die zunächst von Ihnen als Patientin oder Patient getragen wird. Diese Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten?

In bestimmten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, muss jedoch immer direkt mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre individuellen Fragen zu den Kosten oder unterstütze Sie bei der Terminbuchung für Ihre mobile Physiotherapie direkt bei Ihnen zuhause.

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